Fortschreibung setzt Rahmen für die Entwicklung der Stadt Jena bis 2035
Der seit 2006 wirksame und in Fortschreibung befindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jena liegt im „Vorentwurf“ vor. Vom 20.02. bis 31.03.2023 können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Phase der Fortschreibung, dem Vorentwurf, äußern.
„Mit dem Vorentwurf haben wir den ersten Meilenstein bei der Erarbeitung dieses komplexen Planwerks erreicht“, so Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Jena, und ergänzt: „Zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung unser Stadt und vor dem Hintergrund der Herausforderungen in den Bereichen der Wohnraumversorgung, der weiterhin dynamischen Entwicklung der Jenaer Wirtschaft und der Folgen der sich ändernden klimatischen Bedingungen ist die Fortschreibung des aktuell noch gültigen Flächennutzungsplanes von 2006 zwingend geboten“.
Entgegen der Bevölkerungsprognose, die dem FNP 2006 zu Grunde lag, lag die Einwohnerzahl 2020 nicht bei den prognostizierten 90.600 Einwohnern, sondern bei knapp 108.900. Darüber hinaus wird der Stadt Jena weiterhin eine positive Entwicklung bescheinigt – demnach wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz bis 2035 weiter ansteigen. Gleichzeitig entwickelt sich die Jenaer Wirtschaft vor allem dank einer überdurchschnittlichen Entwicklung in wachstumsstarken Branchen weiterhin dynamisch. Damit einher geht unter anderem eine zusätzliche Nachfrage nach Wohnraum, was sich in der aktuellen Leerstandsquote von unter 1 % deutlich bemerkbar macht. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Stadt ist neben der Nachverdichtung auf bestehenden und der Revitalisierung brachgefallener Flächen auch die behutsame Ausweisung von neuen Bauflächen notwendig.
„Mit dem Flächennutzungsplan wird ein Rahmen gesetzt, um auch zukünftig eine nachhaltige und klimawandelangepasste Entwicklung in Jena zu gewährleisten und gleichzeitig bedarfsgerecht Flächen für Wohnen und Arbeiten unter Wahrung einer hohen Lebensqualität bereitzustellen. Vor dem Hintergrund der steigenden Preise für Bauflächen und Mieten ist insbesondere die vom Stadtrat beschlossene preisstabilisierende Zielmarke von zusätzlich 4.830 Wohneinheiten bis 2035 von Bedeutung“, so Christian Gerlitz.
In den vergangenen Jahren sind eine Reihe strategisch bedeutender Konzepte aktualisiert und mit Stadtratsbeschlüssen untersetzt worden. Diese sind Basis für den Vorentwurf. Zu nennen sind hier beispielsweise die Konzeptionen zur Wohnbau- oder Gewerbeflächenentwicklung, wie auch zu Schulen oder Spielplätzen. Zudem liegen mit dem in einem breit angelegten Abstimmungsprozess aufgestellten „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Jena.2030+“ (ISEK) ressortübergreifende Leitlinien für die zukünftige Stadtentwicklung vor.
„In einer wachsenden und attraktiven Stadt wie Jena ist es keine leichte Aufgabe, in einer Art übergeordneten Masterplan die verschiedenen Interessenlagen zusammenzuführen. Das begrenzte Flächenangebot macht einen strategisch sinnvollen Umgang mit den Flächen erforderlich. Dies wird eine der großen Herausforderungen für die kommenden Jahre“, führt Bürgermeister Gerlitz aus und weiter: „Wichtiges Ziel ist daher weiterhin Jena als „Stadt der kurzen Wege“ zu erhalten. Kompakte und nutzungsgemischte Strukturen mit einer verträglichen Dichte und die gute Erreichbarkeit von Nahversorgung und den vielfältigen Erholungsräumen entsprechen den Nachhaltigkeitszielen Jenas und den Zielen einer klimawandelgerechten Stadt“
Beteiligen können sich Bürgerinnen und Bürger zum Vorentwurf in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 auf verschiedenen Wegen. So können alle Unterlagen zum Vorentwurf auf der Homepage der Stadt Jena eingesehen werden. Über die Internetseite www.jena.de/fnp wurde eigens eine Online-Beteiligungsplattform vorbereitet, über die im Auslegungszeitraum die Möglichkeit besteht, Stellungnahmen auf elektronischem Wege abzugeben. Zudem können Stellungnahmen postalisch oder per E-Mail an die Stadtverwaltung Jena gesendet werden. Auch sind die Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums im Verwaltungsgebäude Am Anger 26 für jedermann öffentlich einsehbar. Nach Prüfung aller eingegangenen Äußerungen entsteht der »Entwurf« zum Flächennutzungsplan, zu welchem für die Öffentlichkeit eine erneut Mitwirkungsmöglichkeit besteht.


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