In diesem Jahr findet die nächste planmäßige Wahl der ehrenamtlichen Richter an den Strafgerichten (Schöffengericht am Amtsgericht Weimar und Landgericht Erfurt) statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 01.01.2024.
Die Schöffinnen und Schöffen werden für fünf Jahre gewählt und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Schöffen sucht die Stadt Apolda Bewerberinnen und Bewerber.
Jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren kann ehrenamtlich Schöffin oder Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Die Schöffen sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung der Gerichte einbringen. Soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen, Unparteilichkeit, Verfassungstreue und Menschenkenntnis sind wichtig, um das Amt gut ausfüllen zu können.
Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Nicht zum Schöffin oder Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.
Für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen kann sich jede Person selbst vorschlagen. Für die Interessierten wird ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste auf der Homepage, im Bürgerbüro (Am Stadthaus 1) und in der Tourist-Information (Rathaus, Markt 1) zur Verfügung gestellt. Sie können es sich auch zusenden lassen. Das ausgefüllte Formular ist die Grundlage für die Entscheidung des Stadtrates der Stadt Apolda über die Aufnahme in die Vorschlagsliste an das Amtsgericht, an dem der Schöffenwahlausschuss tätig ist.
Ihre Vorschläge richten Interessenten bitte ab sofort, bis spätestens 3. März 2023, an die Stadtverwaltung Apolda, Fachbereich 4, zu Hd. Frau Weber, Markt 1, 995101 Apolda.
Bei Fragen können sich Interessierte auch telefonisch unter der Nummer 03644 650-181 oder per E-Mail an: fb4@apolda.de an die Stadtverwaltung wenden.
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Das Schöffenamt in Thüringen“, welche elektronisch auf der Homepage des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter der Adresse https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl oder an den o. g. Stellen in der Stadt erhältlich ist.
gez. i. V. Günter Ramthor
Ehrenamtlicher Beigeordneter

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