Ab dem 1. März 2023 wurden die bestehenden Testnachweispflichten gemäß Infektionsschutzgesetz für alle Personengruppen, die ein Krankenhaus betreten wollen, ausgesetzt. Darüber informiert die Kreiskrankenhaus Greiz-Ronneburg GmbH in einer Pressemitteilung.
Die 3G-Regel (Geimpft-, Genesen oder Getestet) für Besucher besteht somit nicht mehr. Die FFP-2 Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bis einschließlich 7. April 2023 (lt.§ 28b Infektionsschutzgesetz) bestehen.
Die Besuchszeit im Krankenhaus besteht weiterhin täglich zwischen 14 und 17 Uhr. Abweichende Zeiten sind mit der jeweiligen Station vorher abzusprechen. Für ambulante Patienten in Arztpraxen, bspw. im Gesundheitszentrum Greiz oder den Ermächtigungssprechstunden, besteht eine Maskenpflicht.

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