Altenburger Polizeimeldungen vom 17. Mai 2023

Körperverletzung und Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte in Altenburg

Altenburg (ots). Gestern Abend gegen 22:45 Uhr mussten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Altenburger Land wegen einer Körperverletzung zu einem Einsatz ausrücken. Innerhalb einer Beziehung im häuslichen Milieu war es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Als die Beamten sich durch das Treppenhaus zur besagten Wohnung begaben, kam ihnen der volltrunkene Tatverdächtige äußerst aggressiv entgegen und griff die Beamten sofort an. Sein Angriff wurde gebrochen und er mit angelegten Stahlfesseln den Gewahrsamsräumen der hiesigen Dienststelle zugeführt. Im Nachgang wurde ermittelt, dass er seine Freundin geschlagen und bei den Nachbarn die Wohnungstür beschädigt hatte. Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung eingeleitet.

Ford Focus fährt auf Ford Puma auf

Altenburg (ots). Eine 58-jährige Fahrerin eines Pkw Ford Puma befuhr am gestrigen Dienstag um 16:15 Uhr die B7/ Auffahrt B 93. Dort musste sie verkehrsbedingt halten. Ein nachfolgender 40-jähriger Fahrer eines Pkw Ford Focus erkannte die Situation nicht richtig und fuhr auf den stehenden Pkw auf. Eine Person wurde dabei verletzt und ins Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

61-jährige Skoda-Fahrerin mit 2,90 Promille verursacht Unfall

Altenburg (ots). Gestern gegen 18:30 Uhr ereignete sich im Breitenhainer Weg in Lucka ein Verkehrsunfall ohne Verletzte. Der 61-jährigen Fahrerin eines Pkw Skoda rollte ihr Auto beim Anfahren rückwärts und beschädigte dabei den Pkw Opel des ihr folgenden Fahrzeugführers. Die Fahrerin setzte ihre Fahrt fort, ohne ihre Personalien mit dem anderen Beteiligten auszutauschen. Die zur Unfallaufnahme eingesetzten Beamten ermittelten den Aufenthaltsort der Frau und fanden auch ihren beschädigten Pkw. Im Rahmen dieser Ermittlungen stellten sie fest, dass die 61-Jährige einen Atemalkoholwert von 2,90 Promille hatte. Aufgrund dieser Tatsache erfolgte eine Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration. Der Führerschein der Frau wurde eingezogen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Hinterlasse einen Kommentar