Bewerbungen noch bis 8. Juni in der Stadtverwaltung möglich
Für anstehende Wahl von Jugendschöffen wurden weiterhin nicht genügend Kandidateninnen und Kandidaten in Gera gefunden, die sich im Herbst am Amtsgericht Gera zur Wahl stellen. Es fehlen noch 16 Bewerberinnen und 27 Bewerber. Deshalb ruft die Stadtverwaltung nochmals interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Damit für die Jahre 2024 bis 2027 die Jugendschöffen der Jugendschöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, ist von der Stadtverwaltung eine Vorschlagsliste beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.
Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Gera wohnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist. Das Amt der Jugendschöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren versehen werden. Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Bewerbungsformular und dazugehörige Erklärung) für die Wahl als Jugendschöffe können bei der Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Tel. 838 1356 oder E-Mail: Ehrenamtszentrale@gera.de) angefordert oder an der Pforte des Rathauses, der Ehrenamtszentrale oder dem H 35 abgeholt werden.


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