Vermeintlicher Drogenhändler in Gera vor Gericht

Gera. Am zweiten Verhandlungstag gegen einen vermeintlichen Drogenhändler wurden gestern im Amtsgericht Gera drei Polizisten und der Sohn des Angeklagten als Zeugen vernommen.

Ein Kollege der Polizeidirektion Gera und ein Beamter der Kriminalpolizei Gera konnten recht detailliert die Ereignisse am 31. Januar dieses Jahres schildern. Demnach nahmen die Beamten an jenem Wintertag nach einer offensichtlichen Drogenübergabe in Gera-Bieblach mehrere Verdächtige fest. Zwei Männer hatten mehrere Gramm Crystal Meth in einer Kabeltrommel versteckt, die sie bei sich führten. Als Lieferanten gab einer von ihnen den jetzt Angeklagten an. Bei der umgehend durchgeführten Wohnungsdurchsuchung bei diesem stellten die Polizisten 18 Gramm Metaamphetamine und mehrere Macheten fest. Weil der 50-Jährige damit gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte, die ihm bei einer Verhandlung genau eine Woche zuvor am 24. Januar auferlegt worden waren, sitzt er seitdem in Haft.

Der Verdacht gegen den Angeklagten als Drogenhändler verdichtete sich nach einer Auswertung der Telefondaten seiner vermeintlichen Abnehmer. Dieser Schlussfolgerung jedoch widerspricht Rechtsanwalt Torsten Brinkmann. „Aus den Chats geht nicht explizit hervor, dass mein Mandant den Betroffenen Drogen verkauft hat“, so der Verteidiger des 50-Jährigen.

Ein zweiter Kripo-Beamter konnte sich bei seiner Zeugenbefragung gestern wegen der „Dynamik der Ereignisse“ am 31. Januar nicht an die Verhöre mit den Festgenommenen erinnern und verwies auf die Vernehmungsprotokolle. Damit ist seine Aussage vor Gericht allerdings wohl nicht von Belang.

Der Sohn des Angeklagten, der mit seinem Vater zusammen lebte, machte nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schilderte freimütig die gemeinsame Wohnsituation. Während sein Vater das Wohnzimmer nutzte, lebte er selbst im Schlafzimmer, das er auch als Büro benutzte. Von einem Drogenhandel seines Vaters wusste er nichts, beteuert der Junge Mann. Auch habe er nichts von den 18 Gramm Crystal Meth gewusst, die bei der Durchsuchung im Wohnzimmer gefunden wurden. Zudem stellten die Beamten auch eine Feinwaage fest sowie mehrere Stabtaschenlampen und zwei Macheten. Weshalb der 50-Jährige auch wegen „bewaffneten Handelstreibens von Betäubungsmitteln im minderschweren Fall“ angeklagt ist. Die Macheten seien allerdings wohlverpackt an nicht schnell zugreifbaren Orten aufbewahrt gewesen, beteuert der Sohn des Angeklagten.

Einer der vermeintlichen Abnehmer der Drogen, der zur ersten Verhandlung trotz Vorladung als Zeuge nicht erschienen war, hatte im Vorfeld des zweiten Termin über seine Verteidigern übermitteln lassen, dass er von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch mache, um sich nicht selbst zu belasten. Der der Verhandlung vorsitzende Richter Christ hatte daraufhin auf dessen Zuführung zum zweiten Verhandlungstag verzichtet. Nach Abschluss der Zeugenbefragung stellte er Staatsanwältin Böse, die die Anklage am zweiten Verhandlungstag in Vertretung von Oberstaatsanwalt Boße vertrat, und Verteidiger Brinkmann einen Kompromiss zur Diskussion, um das Verfahren abzuschließen. Nach Beratung mit seinem Mandanten, der die mehrstündige Verhandlung größtenteils recht apathisch verfolgt hatte, präferierte der Rechtsanmalt die Fortführung des Verfahrens.

Also hat Richter Christ einen dritten Verhandlungstag angesetzt. Zu dem werden der Beamte, der die Telefonauswertungen der Betroffenen vorgenommen hat, und ein weiterer der vermeintlichen Drogen-Abnehmer, der sich zurzeit in einer Klinik zum Entzug befindet, als Zeugen geladen. Über diesen Folgetermin und ob es bei diesem zu einem Urteilsspruch kommt, wird demnächst hier zu lesen sein.

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