Altenburger Polizeimeldungen vom 26. September 2023

Einbruch in Einfamilienhaus – Kripo sucht Zeugen

Altenburg (ots), Altenburg: Die Ermittlungen zum Einbruch in ein Einfamilienhaus hat seit gestern die Altenburger Polizei aufgenommen. Demnach verschafften sich die Täter im Zeitraum vom 24. zum gestrigen 25. September gewaltsam Zugang zum Inneren des Hauses im Kirschweg und verursachten dabei Sachschaden. In der Folge wurden mehrere Räumlichkeiten durchwühlt. Unerkannt gelang den Einbrechern schließlich die Flucht. Die 72-jährige Hauseigentümerin war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine abschließenden Auskünfte zum möglichen Beutegut gegeben werden. Die Kripo in Altenburg hat die Ermittlungen übernommen. In diesem Zusammenhang werden Zeugen gesucht, die Hinweise zum Einbruchsgeschehen (Bezugsnummer 0251647/2023) geben können (Telefon 0365 / 8234-1465).

Alkoholisierter VW-Fahrer crasht gegen BMW und überschlägt sich

Altenburg (ots), Altenburg: Die Fahrt mit seinem VW endete gestern Abend für den 56-jährigen Fahrer mit einem Unfall sowie einer Anzeige. Kurz vor 20 Uhr befuhr er die Zschernitzscher Straße und kollidierte nach einer Kurve mit einem am Fahrbahnrand abgestellten Pkw BMW. Durch den Zusammenstoß überschlug sich der VW und kam auf der Seite zum Liegen. Wie durch ein Wunder wurde der 56-Jährige nicht verletzt. Während der Unfallaufnahme stellte sich jedoch heraus, dass er mit über 1,4 Promille unter dem Einfluss von Alkohol stand. Im Krankenhaus wurde daher eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein des Fahrers sichergestellt. Da sein Pkw nicht ehr fahrbereit war, musste er abgeschleppt werden. Die Altenburger Polizei leitete ein entsprechendes Verfahren ein. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Polizeieinsatz in Lucka

Altenburg (ots), Lucka: Die Ermittlungen gegen einen polizeibekannten 39-Jährigen hat seit gestern die Altenburger Polizei eingeleitet. Gegen 13 Uhr hielt sich dieser auf dem Markt in Lucka auf und schubste eine 46-jährige Frau unvermittelt zu Boden, so dass diese leicht verletzt wurde. Zudem schrie er lautstark rechtsradikale Parolen und beschädigte einen Mülleimer. Da sich der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Mann offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befand, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut medizinischer Fachkräfte übergeben. Zu medizinischen Versorgung der verletzte Frau kam ein Rettungswagen vor Ort.

In Altenburg gemeldeter 32-Jähriger leistet Widerstand gegen Bundespolizisten

Essen – Altenburg (ots), Am gestrigen Montagmorgen soll ein Mann einen Schnellzug genutzt haben, ohne eine erforderliche Fahrkarte vorweisen zu können. Beim Halt im Hauptbahnhof Essen weigerte er sich den Zug zu verlassen und griff einen Bundespolizisten an.

Gegen 7 Uhr informierte eine Bahnmitarbeiterin die Bundespolizei in Essen darüber, dass sich im ICE 1031 (Hamburg – Köln) ein Mann ohne gültigen Fahrschein befinden soll. Zudem soll der Reisende sich weigern, sich auszuweisen. Beim Eintreffen des Schnellzuges am Gleis 1 forderten die Beamten den 32-Jährigen auf, den Zug zu verlassen. Dieser kam er jedoch nicht nach und weigerte sich. Als ein Polizist den Rucksack des irakischen Staatsbürgers ergriff, sprang dieser plötzlich von seinem Sitz auf, attackierte ihn und versuchte diesen daran zu hindern. Die Einsatzkräfte führten den Mann schließlich aus dem Zug. Da er sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen wollte und eine Absuche nach Ausweisdokumenten verhinderte, fixierten diese ihn mittels Handfesseln. Anschließend wurde er zur Bundespolizeiwache gebracht.

Auf dem Weg dorthin ließ sich der Aggressor mehrfach fallen und stemmte sich gegen die Laufrichtung. Zudem schrie er lautstark herum und beleidigte die Polizisten. Die Durchsuchung versuchte der 32-Jährige mit Tritten in Richtung der Beamten zu erschweren. Verletzt wurde dabei niemand.

Bodycams zeichneten die Widerstandshandlungen des Mannes, welcher zuletzt in Altenburg gemeldet war, auf. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen gegen den Polizeibekannten ein.

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