Abreisen von Asylsuchenden haben sich verstetigt
Jetzt ist es offiziell – was in sozialen Medien bereits kolportiert wurde, hat das Landratsamt Greiz heute in einer Pressemeldung bestätigt: Die Ausgabe der Bezahlkarten veranlasst einige Flüchtlinge zum
Verlassen des Landkreises Greiz.
Laut der Medieninfo hat die Bezahlkarte für Asylsuchende im Landkreis Greiz, schrittweise ausgehändigt an die Nutzer seit 1. Dezember 2023, mehrere Effekte: „Neben der deutlichen Verringerung des
Verwaltungsaufwandes bringt der Einsatz der Prepaid-Karten auch mehr Sicherheit und praktikable Anwendung für die Nutzer.“
Seit der Ausgabe der Bezahlkarten statt Bargeld – lediglich 100 Euro werden als Taschengeld in bar ausgezahlt – im Rahmen eines Pilotprojektes haben sich die Abreisen von Asylsuchenden aus dem Landkreis verstetigt. Unter „verstetigen“ versteht man laut wortbedeutung.info soviel wie „häufiger stattfinden, zur Gewohnheit werden lassen“.
„Einige Leistungsberechtigte sind zum nächsten regulären Auszahlungstag nicht mehr greifbar““, heißt es dazu in der Presseinfo. „Die Mitarbeiter der Kreisbehörde erfahren deren Abreise erst am folgenden Ausgabetag. Abreisen werden in der Regel nicht beim Landratsamt angezeigt, daher ist ein Erfassen der Abreisegründe nicht möglich.“
Die Hoffnungen von Asylsuchenden, stattdessen in anderen Landkreisen oder kreisfreien
Städten bei den dortigen Behörden ihre Asylbewerberleistungen in bar abzuholen, müssen allerdings
enttäuscht werden. „Da Asylsuchende entweder in der Erstaufnahme oder bei Ankunft im
Landkreis Greiz erkennungsdienstlich behandelt werden, das heißt Fingerabdruck und/oder
biometrisches Foto werden gespeichert, sind nicht nur ihre persönlichen Daten registriert. Im
Ausländerzentralregister (AZR) ist zusätzlich ihre Zuordnung zum Landkreis Greiz nach
Amts wegen eindeutig festgehalten“, so die Begründung der Kreisverwaltung.
„Bei Einreise in eine andere Gebietskörperschaft hat diese Zugriff auf das AZR und wird die Leistungen nicht an unserer statt ausreichen, da die Asylsuchenden weiterhin uns zugeordnet bleiben“, erklärt Landrätin Martina Schweinsburg das Prozedere.


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