Greizer Polizeimeldungen vom 12. März 2024

Bagger beschädigt – Zeugen gesucht

Greiz (ots), Cossengrün: Für Schaden an einem Bagger im vierstelligen Bereich sorgten am vergangenen Wochenende bislang unbekannte Täter. Offenbar von Sonntag zu Montag hielten sich die Sachbeschädiger in einem Steinbruch in Cossengrün (Rentzschmühle) auf und warfen mit einem Stein die Scheiben des dort abgestellten Baggers ein. Dabei entstand zusätzlich Sachschaden am Display der Arbeitsmaschine. Erst am Samstag zuvor (9. März) nahmen Polizeibeamte aus Plauen die Ermittlungen zu durch randalierende Jugendliche verursachte Sachbeschädigungen auf, wobei beide Tatorte in unmittelbarer Nähe liegen. Ob hier ein Zusammenhang besteht, wird derzeit geprüft. Die Greizer Polizei ermittelt nun zum Tatgeschehen (Bezugsnummer 0064480/2024) und nimmt Zeugenhinweise dazu unter der Telefonnummer 03661 / 6210 entgegen.

Sachbeschädigung durch Polenböller

Greiz (ots), Greiz. Am Sonntag gegen 21:30 Uhr meldete eine Bürgerin, dass soeben ihr Briefkasten in der Schulstraße mittels eines Böller gesprengt wurde. Die Täter seien mit einem Pkw weggefahren. Durch Fahndungsmaßnahmen konnten Beamte der Polizeiinspektion Greiz zeitnah zwei 19-jährige polizeibekannte Männer aufgreifen. Bei der anschließenden Durchsuchung des Pkw und der Personen wurde ein Polenböller und ein Schlagstock aufgefunden. Gegen die beiden wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und den Verdacht des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Damit die zwei Männer nicht weitere Straftaten in dieser Nacht begehen, wurden beide in Unterbindungsgewahrsam genommen und erst am Morgen des Folgetages wieder auf freien Fuß gesetzt.

Verstoß 0,5-Promille-Grenze

Greiz (ots), Weida. Am Sonntag gegen 14:40 Uhr unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Greiz in Weida einen 60-jährigen Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle in der Bahnhofsstraße. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,9 Promille, so dass der Mann in der Polizeiinspektion Greiz einem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest unterzogen wurde. Dort ergab die Messung einen Wert von 0,74 Promille. Entsprechend wurde gegen den 60-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Bei erstmaligem Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze droht ein einmonatiges Fahrverbot sowie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro plus Verwaltungskosten und Auslagen.

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