CDU Zeulenroda-Triebes beantragt Steuerbefreiung für Jagdhunde

Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Zeulenroda-Triebes hat einen Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung gestellt.

Der Antrag zielt darauf ab, Jagdhunde gemäß §2 der Hundesteuersatzung von der Steuer zu befreien. Derzeit sind Jagdhunde gemäß §6 der Hundesteuersatzung nur steuerermäßigt.

Die Begründung für den Antrag ist, dass Jagdhunde und ihre Halter einen wichtigen Beitrag zum aktiven Naturschutz leisten. Angesichts der aktuellen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mitteldeutschland sind Jäger und ihre Hunde zunehmend gefragt, um die Wildschweinpopulation zu reduzieren und kranke oder verendete Tiere aufzuspüren und aus der Natur zu entfernen.

„Es besteht die Gefahr, dass die Seuche von den Wildtieren auf die großen Bestände in unseren Schweinezuchtbetrieben in Zeulenroda-Triebes übertragen wird“, heißt es dazu in dem Antrag. Der wirtschaftliche Schaden wäre enorm.

An der Erstellung des Antrages wirkte Kreisjägermeister
Wolfgang Schmeißner aus Greiz-Silberloch mit.

Der Rhodesian Ridgeback ist eine beliebte Jagdhunderasse. (Foto: Couleur auf Pixabay)

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