Feuerwehr- und Polizeieinsatz in Zeulenroda-Quingenberg

Polizei

Tierrettung mit tätlicher Auseinandersetzung

Zeulenroda (ots). Am gestrigen Samstagnachmittag gegen 16 Uhr wurde die Zeulenrodaer Feuerwehr durch aufmerksame Bürger alarmiert.

Auf dem Parkplatz an der Talsperrenbrücke in Quingenberg bellte über mehreren Stunden ein Hund in einem parkenden VW-Transporter. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde festgestellt, dass Heckklappe und die Schiebetür des VW-Busses leicht geöffnet waren. Das Tier wurde von den Einsatzkräften aus dem unverschlossenem Fahrzeug geholt.

Als der zugehörige Hundebesitzer am Ort des Geschehens eintraf, entfachte eine emotionale Diskussion mit den Feuwehrleuten. Der Hundehalter war der Meinung, dass der junge Hund lediglich bellte, weil sein Herrchen nicht bei ihm war. Nach seiner Ansicht war der Kleinbus durch zwei offene Türen und einen Ventilator ausreichend belüftet. Die Temperatur des Fahrzeuges hatte er per Handy-App fernüberwacht. Der Hundehalter ging davon aus, dass das Tier nicht in Gefahr war.

Der Rentner gab an, dass er im Verlauf der Diskussion von mehreren Feuerwehrleuten bedrängt und geschubst wurde. Daraufhin schlug der 68-jährige Senior einem 47-jährigen Feuerwehrmann mit der Hand ins Gesicht. Sogleich wurde der Rentner von mehreren Feuerwehrleuten zu Boden gerungen und von diesen bis zum Eintreffen der Polizei am Boden liegend festgehalten. Mit Eintreffen der Polizeibeamten beruhigte sich die Lage. Der betroffene Feuerwehrmann wurde von herbeigerufene Rettungssanitätern erstversorgt.

Die Polizeiinspektion Greiz ermittelt nun wegen Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und einem möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Eine Antwort zu „Feuerwehr- und Polizeieinsatz in Zeulenroda-Quingenberg“

  1. Avatar von cuius ius (wessen Recht)
    cuius ius (wessen Recht)

    Gewalt gegen Einsatzkräfte ist ein grundlegend abzulehnendes Vorgehen, ohne jeden Zweifel!
    Die Frage stellt sich aber: Was tun wenn die Gewalt von den Einsatzkräften initiiert wird?
    Nach unseren Recherchen, von Zeugen und Betroffenen gestützt, könnte auch hier davon ausgegangen werden!
    Demzufolge wurde der „Rentner“ auf Grund eines fruchtlos geführten Diskurs durch mehrere Einsatzkräfte zunächst in einen nicht mehr durch „Zuschauer“ einsehbaren Bereich zwischen zwei Fahrzeuge gedrängt. Dort trat dann der später geschädigte Feuerwehrmann auf, klopfte dem Rentner beständig gegen die Schulter und drohte verbal an, nachfolgend körperliche Gewalt anzuwenden.
    „Ich kann auch anders…“ oder „Um dich platt zu machen braucht es nicht viel“.
    Als er schließlich zum finalen Schlag ausholte sah sich der Rentner in einer Notwehrsituation und rief reflexartig trainierte Abwehrhandlungen auf.

    Zum eigentlichen Sachverhalt könnte ebenso vermeldet werden, daß durch die Polizei in zwei Einsätzen die vorgefundene Unterbringung des Hundes weiter gewähren ließ. Unter diesem Aspekt scheint die mediale Konstruktion eines Verstoß gegen das Tierschutzgesetz rein populistischen Erwägungen zu folgen.

    Wir werden in der Sache weiter recherchieren und auch insbesondere die FFW Zeulenroda im Blick behalten.

    cuius ius (wessen Recht)

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