Haus der Frau von Stein in Weimar: Zweites Versäumnisurteil gegen Eigentümer

Stadt sieht sich „Rückkauf des Hauses einen Riesenschritt näher gekommen“

Im Rechtsstreit um das historische Haus der Frau von Stein in Weimar hat die Stadt Weimar in einer Verhandlung am gestrigen Freitag, den 25. Oktober, ein zweites Versäumnisurteil gegen den spanischen Eigentümer der Immobilie erwirkt.

Er erschien ohne anwaltliche Vertretung und Dolmetschung vor dem Landgericht in Erfurt. Der Eigentümer kann nun innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.

„Das als nächste Instanz zuständige Oberlandesgericht in Jena würde sich nach unserer Einschätzung allerdings nicht mehr mit inhaltlichen Fragen des Immobilienstreites befassen, sondern ausschließlich mit der Frage der Richtigkeit des aktuell ergangenen Versäumnisurteils“, erklärte Oberbürgermeister Peter Kleine, der die Stadt vor Gericht persönlich vertreten hatte. „Mit den heutigen Tag sind wir dem Rückkauf des Hauses einen Riesenschritt näher gekommen, aber noch nicht am Ziel“.

Vor vier Jahren hatte die Stadt Klage gegen den Eigentümer des Hauses der Frau von Stein eingereicht. Das Gebäude wurde durch ihn vor 16 Jahren erworben und sollte umfassend saniert werden, steht aber weiterhin leer.

Archivbild des Hauses der Frau von Stein (Foto: Stadt Weimar)

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