Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
In der Nacht vom 28. zum 29. Oktober haben Unbekannte sieben Goldfische in städtischen Brunnen ausgesetzt.
Mitarbeiterinnen des Tierheims konnten gemeinsam mit dem Brunnenmeister am Morgen des 29. Oktober sechs Goldfische aus dem Brunnen am Herderplatz und einen Goldfisch aus dem Löwenbrunnen einfangen. Die Fische befinden sich nun bei einem Bürger mit Gartenteich zur weiteren Versorgung, da Teichfische im Tierheim nicht untergebracht werden können.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar geht von einem illegalen Aussetzen aus und bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung. Wer sachdienliche Hinweise zum Auffinden des vorherigen Besitzers geben kann, meldet sie diese gern unter veterinaeramt@stadtweimar.de oder 03643/762-851.
Bei Goldfischen handelt es sich um Wirbeltiere, sie unterliegen also dem Tierschutzgesetz. Beim Aussetzen und somit Entledigen der Tierhalterpflichten besteht Straftatverdacht. Goldfische, die neben der Temperatur und dem pH-Wert des Wassers auch noch einen weichen Boden zur Futtersuche benötigen, wurden hier unversorgt in ein ungeeignetes Becken ohne Anpassungsmöglichkeit an ihr neues Klima gesetzt. Dies stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Wer keinen Platz mehr für seine Fische im Gartenteich hat oder diese gar nicht mehr möchte, kann seine Fische auf legalem Weg verkaufen oder verschenken. Ein Aussetzen in andere Gewässer wird immer angezeigt und kann zu hohen Geldbußen führen.





Hinterlasse einen Kommentar