Haftbefehl sowie Drogenbesitz
Altenburg (ots). Ein bereits am 5. Dezember 15 Uhr realisierter Haftbefehl eines 37-Jährigen in der Käthe-Kollwitz-Straße in Altenburg führte zur Inhaftierung und Überstellung des Mannes an die Justizvollzugsanstalt, nachdem ihn ein Richter am 6. Dezember nochmals angehört hatte.
Bereits während der Festnahme konnten die Polizeibeamten noch geringe Mengen von Methamphetamin (umgangssprachlich: Crystal) auffinden. Deshalb wird wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ebenfalls gegen den 37-Jährigen ermittelt.
Alkoholisierter BMW-Fahrer
Altenburg (ots). In der Ortslage Lehndorf auf der B93 wurde am heutigen Sonntagmorgen um 5 Uhr eine Verkehrskontrolle bei einem 35-Jährigem Fahrer eines BMW durchgeführt, der nach Abschluss der Kontrolle sein Fahrzeug stehen lassen musste. Hintergrund war eine festgestellte Alkoholisierung von 0,5 Promille.
Ladendieb gestellt
Altenburg (ots). Am Freitagabend konnte um 19:30 Uhr ein 41-jähriger Ladendieb gestellt werden. Der Dieb versuchte eine Vielzahl von Druckerpatronen im Gesamtwert eines niedrigen vierstelligen Betrages zu entwenden. Die angebrachte Sicherung der Waren wurde durch den Beschuldigten beschädigt. Kurz bevor er das Gelände des Einkaufsmarktes in der Kauerndorfer Allee in Altenburg verlassen wollte, konnte er gestellt werden.
Er muss sich nun wegen Ladendiebstahl verantworten. Als Strafandrohung sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Räuberischer Diebstahl
Altenburg (ots). Ein bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretener 33-Jähriger suchte am gestrigen Samstagabend gegen 21:30 Uhr eine Tankstelle in der Münsaer Straße in Altenburg auf. Dort war er bereits den Angestellten bekannt und hatte Hausverbot. Dennoch betrat er den Verkaufsraum, entnahm sich eine Flasche Bier und versuchte zu flüchten. Die Angestellte ertappte ihn, versuchte diesen an der Flucht zu hindern, woraufhin dieser sich losriss.
Die hinzugerufenen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Altenburger Land konnten den Täter im Rahmen der Nahbereichsfahndung stellen. Ihn erwartet eine Strafanzeige. Die Strafandrohung für den Hausfriedensbruch beläuft sich auf bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Doch der räuberische Diebstahl wird deutlich höher bestraft.


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