Stadt Jena erhöht die Parkgebühren

Bewohnerparken wird genauso teurer wie das Parken auf öffentlichen Parkplätze

Die Stadt Jena hebt zum 1. Februar 2025 die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze und für das Bewohnerparken an, um „mehr Menschen zum Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu motivieren sowie öffentliche Räume von parkenden Autos zu entlasten und dadurch gerechter zu nutzen“, wie aus dem Rathaus gemeldet wird.

So soll mehr Sicherheit und eine verbesserte Aufenthaltsqualität vor allem in der Innenstadt erreicht werden. Damit setzt die Stadt Jena eine Sofortmaßnahme aus dem Klima-Aktionsplan um.

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche sagt zur geplanten Gebührenerhöhung: „Die Stadt Jena steht mit der Anpassung der Parkgebühren vor einem entscheidenden Wandel. Parken für null wird es in Städten nicht mehr geben können. Erstens haben öffentlich bereitgestellte Flächen für Parkplätze einen sehr realen Gegenwert. Zweitens wollen wir die Besucher unserer Stadt stärker als bislang motivieren, die Parkhäuser und Tiefgaragen zu benutzen. Denn weniger oberirdisch parkende Autos bedeuten mehr Aufenthaltsqualität in der Stadt. Das macht Jena lebenswerter und zukunftsfähig.“

Bürgermeister und Stadtentwicklungsdezernent Christian Gerlitz ergänzt: „Wir sehen seit Jahren sowohl aus der Bevölkerung als auch aus den Stadtratsfraktionen Initiativen, das Bewohnerparken in weiteren Gebieten zu erproben. Mit den bisherigen Verwaltungsgebühren für das Bewohnerparken konnte die Parkraumbewirtschaftung und -kontrolle jedoch nicht annähernd refinanziert werden, ganz unabhängig von dem Wert, den die bevorrechtigte Nutzung des öffentlichen Raumes natürlich auch noch hat.“

120 Euro jährlich für das Bewohnerparken       

Für Bewohnerparkausweise war die Gebühr in der Vergangenheit gesetzlich auf 30,70 Euro pro Jahr begrenzt. Dabei handelte es sich um eine reine Verwaltungsgebühr. Inzwischen erlauben sowohl die bundes- als auch landesrechtlichen Regelungen Gebühren, die auch bevorrechtigte Nutzung des öffentlichen Raumes mit berücksichtigen. Mit der Anhebung der Gebühren soll vor allem die spürbare Verlagerung der Parkraumnachfrage vom öffentlichen in den privaten Raum erreicht werden. Das heißt, Parken in Räumen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, soll nicht unverhältnismäßig preisgünstiger sein als das Parken in Parkhäusern, Tiefgaragen oder auf anderen privaten Parkflächen.

Mit 120 Euro im Jahr, also umgerechnet 10 Euro pro Monat, liegt die Gebühr für Bewohnerparkausweise immer noch am unteren Ende dessen, was größere Städte unter der neuen gesetzlichen Grundlage festgesetzt haben. Sie liegen auch deutlich unter den durchschnittlichen Kosten von Dauerstellplätzen in Parkhäusern/ Tiefgaragen, die in der Innenstadt durchaus bei 100 Euro im Monat und darüber hinaus liegen. Auch im Vergleich zu den Gebühren, die Menschen ohne Bewohnerparkausweis für längeres Parken zahlen würden, liegen die Kosten für Bewohnerparkausweise deutlich niedriger: So bezahlen beispielsweise Pendlerinnen und Pendler auf den drei städtischen Parkflächen mit Tageskartenoption (Seidel-Parkplatz, Am Gries, Alte Wiesenstraße)  4,50 EUR pro Tag, also etwa 90 Euro im Monat.  

Gebühren an Parkautomaten erhöhen sich um 25 Cent bis 1 Euro ab Februar 2025

Die Parkgebühren für öffentliche Parkplätze wurden zuletzt 2021 angepasst. Nun sollen sie ab Februar 2025 in allen Gebührenzonen einheitlich um 50 Prozent erhöht werden. Das Parken in der Zone 3 (Gebiete außerhalb des Stadtkerns) wird zukünftig 0,75 Euro/Stunde kosten (vorher 0,50 Euro/Stunde), in der Zone 2 („erweiterte Innenstadt“) 1,50 Euro/Stunde (vorher 1 Euro/Stunde) und in der Zone 1 (Innenstadt) 3 Euro/Stunde (vorher 2 Euro/Stunde). Die Anpassung der Gebühren ist ein weiterer Schritt, um die Nachfrage nach öffentlichen Parkplätzen zu regulieren und die Nutzung alternativer Mobilitätsformen zu fördern.

Mit 3,00 Euro/Stunde liegen die Parkgebühren der Zone 1 „Innenstadt“ erstmals über dem Preis eines Einzeltickets für Bus oder Straßenbahn (2,70 Euro). 

Das Parken auf öffentlichen Flächen wird zudem teurer sein als in privaten Parkhäusern und Tiefgaragen der Stadt. Deren Parkpreise liegen im Durchschnitt bei 1 Euro bis 2,50 Euro je Stunde und macht sie zu einer Alternative für Autofahrer.

Gebührenhöhe:

Die neuen Gebühren orientieren sich an vergleichbaren privaten Angeboten in der Umgebung und an den Tarifen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV).

Für die teurer werdenden öffentlichen Parkflächen gibt es ausreichend Alternativen in Form von privat betriebenen Parkhäusern und Tiefgaragen, die oft freie Kapazitäten haben.

Sozialverträglichkeit

Wer den Umweltverbund (ÖPNV, Fahrrad, Fußverkehr) nicht nutzen kann, etwa aufgrund eingeschränkter Mobilität oder fehlender Anbindung, findet weiterhin Parkmöglichkeiten. Die Maßnahme zielt nur auf eine Verlagerung des Parkens in die eigens dafür errichteten Gebäude. Die Ziele der (Innen)Stadt bleiben weiterhin auch mit dem Auto erreichbar.

Förderung alternativer Mobilitätsangebote

Parallel zur Gebührenanpassung arbeitet die Stadt intensiv an der Förderung nachhaltiger Mobilität. Hierzu gehört der Ausbau des Radverkehrsnetzes (Radverkehrsplan), die Prüfung neuer P+R-Anlagen in umliegenden Gemeinden, die Einführung und Förderung von Jobtickets, Deutschlandtickets und Schülertickets und Investitionen in den ÖPNV, darunter neue Straßenbahnen und erweiterte Linienführungen.

Wie werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen kommen nicht dem allgemeinen Stadthaushalt zugute, sondern fließen zielgerichtet in Lenkungsmaßnahmen für Klimaschutz und eine verbesserte Infrastruktur, zum Beispiel in den:

  •  Aufbau von Ladepunkten auf Anwohnerparkplätzen
  • Einrichtung eines kommunalen Aktionsprogramms für Photovoltaik auf Stellplätzen
  • Förderung und Ausbau des Umweltverbunds

Hinweise zum Beantragen und Verlängern von Bewohnerparkausweisen

Die neue Parkgebührenordnung tritt zum 1. Februar 2025 in Kraft. Alle bis dahin ausgestellten Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung frühestens 1 Monat vor Ablauf des bisherigen Bewohnerparkausweises möglich ist. Dies kann entweder online oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice erfolgen. Hierfür ist die vorherige Vereinbarung eines Termins notwendig. Vorzulegen sind: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Nutzungsberechtigung des Halters, ggf. Vollmacht.

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