Diebe suchten Baustelle auf
Saale-Holzland-Kreis (ots), Crossen a. d. Elster: Im Zeitraum von Mittwochnachmittag bis zum gestrigen Donnerstagmorgen suchten Langfinger die Straße Am Rautenanger in Crossen auf und entwendeten ein Bauteil eines dort abgestellten Baggers.
Der sogenannte Sortiergreifer, den die Diebe samt Elektrik abmontierten, hat einen Wert von circa 10.000 Euro. Ein Ermittlungsverfahren wegen Besonders schweren Diebstahl wurde eingeleitet.
26-Jährige muss nach Unfall durch den Kofferraum ihr Auto verlassen
Saale-Holzland-Kreis (ots), Weißbach: Auf der Landesstraße zwischen Lippersdorf und Weißbach ereignete sich am Mittwochnachmittag ein Verkehrsunfall.
Eine 26-Jährige fuhr mit ihrem Pkw in Richtung Weißbach und kam in einer Kurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Nachdem sie einen Leitpfosten überfuhr, streifte sie mehrere Bäume und kam dann zum Stehen. Rauch stieg aus dem Fahrzeug auf und die Fahrerin musste über den Kofferraum aus dem verunfallten Pkw aussteigen. Polizei und Rettungsdienst eilten vor Ort.
Während die Beamten den Unfall aufnahmen, wurde die 26-Jährige leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Zwei „neue“ Fußgänger
Saale-Holzland-Kreis (ots), Kahla: In der Nacht zum heutigen Freitag führte die Polizei in Kahla mehrere Verkehrskontrollen durch. Am Abend stellten die Beamten einen 22-jährigen Mann mit einem E-Scooter ohne Versicherungsschutz fest. Später in der Nacht wurde ein 39-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert, der über 0,5 Promille pustete.
Beide mussten im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen zu Fuß weitergehen.
Waffe sichergestellt
Saale-Holzland-Kreis (ots), Eisenberg: Auffällig verhielt sich gestern Abend in Eisenberg ein 54-Jähriger vor einem Einkaufsmarkt in der Jenaer Straße. Er schrie grundlos herum und hatte dabei eine Schreckschusspistole in der Hand. Die sofort vor Ort eilenden Beamten stellten den Mann auf dem Parkplatz im alkoholisierten Zustand fest.
Es handelte sich um einen polizeibekannten 54-Jährigen aus Eisenberg, der bei einer Durchsuchung keine entsprechende Waffe bei sich führte. Im Nahbereich konnte die beschriebene, nicht schussfähige Pistole sichergestellt werden. Da der Delinquent bei dem polizeilichen Einsatz unter anderem auch eine verfassungswidrige Losung rief, muss er sich nun neben dem Vergehen nach dem Waffengesetz auch wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafrechtlich verantworten.


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