Neues zum Planfeststellungsverfahren für „B 88 Jena – Ausbau der Osttangente“

1. Planänderung bis 10. März öffentlich ausgelegt

Im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die B 88 Jena – Ausbau der Osttangente erfolgt die Auslegung der 1. Planänderung.

Die Grundausformung der Verkehrsanlage (zum Beispiel Geometrie, Höhenlage) ist unverändert. Die Änderungen beziehen sich auf Anpassungen infolge geänderter Vorschriften sowie ergänzte Gutachten.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis 10. März 2025 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr) in der Stadtverwaltung Jena, Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt, Fachdienst Mobilität,
Am Anger 26 (Raum 00_13, Erdgeschoss) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungen und Hinweise sind nur zu den Änderungen möglich.

Die Planungsunterlagen (Ausgangsplanung / Planänderung) sind auch zu diesem Zeitpunkt auch auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes einsehbar.

Foto/Grafik: © Landesverwaltungsamt Thüringen

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