Neue Gebühren für Kreismusikschule in Greiz sollen beschlossen werden 

Vertrags- und Entgeltordnung steht auf der Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung

Die Gebührenordnung der Greizer Musikschule „Bernhard Stavenhagen“ soll angepasst werden. Die neue Vertrags- und Entgeltordnung steht zur Kreistagssitzung am 25. März als Beschlussvorschlag auf der Tagesordnung. 

Im Vorfeld informierten Landrat Dr. Ulli Schäfer und und Musikschulleiter Ingo Hufenbach Vertreter der regionalen Medien über die Gründe. „Die Finanzierung der Kreismusikschule erfolgt über die Beiträge, also das Entgelt, der Musikschüler, über Landesfördermittel und aus dem Kreishaushalt“, so der Landrat einleitend. Wobei die kreislichen Mittel freiwillig sind und den überwiegenden Anteil ausmache. Ingo Hufenbach legt dabei Wert auf die Tatsache, dass die Musikschule einen ergänzenden Bildungsauftrag erfülle: „Es gilt, Talente zu entdecken, zu fördern und deren Leistung anzuerkennen.“

Derzeit erhalten rund 500 Erwachsene, Kinder und Jugendliche an der Kreismusikschule „Bernhard Stavenhagen“ Unterricht. Den sichern elf Hauptangestellte im pädagogischen Bereich und zwei im Tanzbereich sowie 14 geringfügig Beschäftigte ab.

Der Landkreis ist gehalten mit den Haushaltsmitteln, die ihm zu Verfügung stehen, sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Aus diesem Grund werden derzeit alle freiwilligen Leistungen hinsichtlich des Zuschussbedarfes überprüft und neu bewertet.

Eine Anpassung der Vertrags- und Entgeltordnung der Kreismusikschule „Bernhard Stavenhagen“ ab 1. August dieses Jahres sei aus mehreren Gründen unumgänglich.

So wurde mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes B 12 R 3/20 R vom 28. Juni 2022 festgestellt, dass bis auf wenige Ausnahmen Honorarverträge von Beschäftigungsverhältnissen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge zu überführen sind. „Damit mussten wir als Träger der Musikschule die vorhandenen Honorarverträge in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge umwandeln“, so Schäfer. Die Honorarverträge wurden ab dem 1. August 2024 in geringfügige Arbeitsverhältnisse überführt, weil die Mehrheit der Musikschulpädagogen diese Tätigkeit als Nebentätigkeit
ausübe bzw. der verbleibende Teil eine andere Vertragskonstellation abgelehnt habe.

Die Vertragsänderungen hatten eine erhebliche Kostensteigerung in den
Lohnnebenkosten zur Folge, die der Landkreis nicht alleine leisten kann und nun an die die Gebühren anheben muss. Dabei wurde eine soziale Staffelung in vier Stufen berücksichtigt. Mit der neuen Vertrags- und Entgeltordnung wird eine Beteiligung an den Realkosten von 45 Prozent bis 100 Prozent vorgeschlagen. Die verbleibende Differenz ist dann der Zuschussbedarf
für den Träger der Musikschule, also den Landkreis.

„Die Preisanpassung erfolgt unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen, insbesondere des aktuellen Bürgergeldes und Mindestlohnes, der durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte sowie Bruttolöhne und -gehälter“, so der Landrat. Ziel ist ein breites und qualitativ hochwertiges außerschulisches Angebot für die Musik- und Tanzschüler zu schaffen und zu erhalten.

Landrat Dr. Ulli Schäfer (li.) und Musikschulleiter Ingo Hufenbach begründeten die geplanten Gebührenanpassungen. (Foto: Gerd Zeuner)

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