Nach dem Versand gab es Verunsicherungen bei den Bürgern
Die Stadt Jena hat bereits im Februar über die angepasste Hebesatzsatzung informiert und den Versand der neuen Grundsteuerbescheide für den 10. März angekündigt.
Aufgrund zahlreicher eingegangener Anfragen und anhaltender Unklarheiten fasst die Stadt nun die wichtigsten Aspekte der Reform in einem FAQ zusammen. Es stellt zusätzlich neben dem telefonischen Service auch eine digitale Hilfe bereit, um eine schnelle Unterstützung zu gewährleisten. Das FAQ ist ab auf der Webseite der Stadt Jena zu finden: www.jena.de/news
Die Stadt Jena ist bestrebt, alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Grundsteuerreform schnellstmöglich zu beantworten und ein transparentes Verfahren sicherzustellen. Sie bittet jedoch auch um Verständnis für eventuell längere Bearbeitungszeiten aufgrund der aktuell hohen Anzahl an Anfragen.
“Mit der Senkung des Hebesatzes von 495 auf 400 Prozent hält die Stadtverwaltung das Gesamtsteueraufkommen für Jena auf dem gleichen Stand wie vor der Grundsteuerreform. Aber Aufkommensneutralität bedeutet eben nicht, dass alle das gleiche zahlen wie bisher, sondern dass die Summe von Mehr- und Minderzahlern sich am Ende ausgleicht.” erklärt die Kämmerin der Stadt Jena Jennifer Michall.
Auch Bürgermeister und Finanzdezernent Benjamin Koppe bestätigt dies: “Wenn durch eine Erhöhung des Grundstückwerts die neu zu entrichtende Grundsteuer zum Teil erheblich ansteigt, verstehe ich den Frust der Bürgerinnen und Bürger. Dennoch sind wir als Kommune verpflichtet, die neuen gesetzlichen Regelungen anzuwenden. Zugleich setzen wir durch die Senkung des Hebesatzes und die aufkommensneutrale Umsetzung der Reform alles daran, die zusätzlichen Belastungen für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.”
Weiterhin begrüßt der Bürgermeister die jüngste Initiative der Thüringer Landesregierung, von der Öffnungsklausel Gebrauch machen zu wollen, um das Grundmodell des Bundes für den Freistaat anzupassen. „Mit einem eigenen, rechtssicheren Modell für Thüringen könnte der Spreizung der Ungleichbehandlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien entgegengewirkt und eine angemessenere Verteilung der Steuerlast erreicht werden“, so Koppe.
Hintergrund der Grundsteuerreform: Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf wurde 2019 auf Bundesebene eine Reform beschlossen, um eine verfassungskonforme, gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Der Freistaat Thüringen hatte sich damals bei der Neubewertung der Grundstücke für die Anwendung des Bundesmodells, ohne spezifische Differenzierung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken, entschieden. Die neue Landesregierung überdenkt dieses Verfahren aktuell.


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