Die Wahl erfolgt für fünf Jahre
Sämtliche Schiedsstellen der Stadt Weimar sind in diesem Jahr neu zu besetzen.
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ nehmen die Schiedspersonen ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten wahr und versuchen die einzelnen Parteien dazu zu bewegen, bei strittigen Auseinandersetzungen aufeinander zuzugehen und sich gütlich zu einigen. Der aufwändigere Gang zum Gericht kann so vermieden werden. Das Betätigungsfeld umfasst dabei zivilrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise wenn der herüberhängende Zweig aus Nachbars Garten stört, sowie strafrechtliche Streitigkeiten. Die gesetzliche Grundlage ist das Thüringer Schiedsstellengesetz.
Das Schlichtungsverfahren erfolgt auf schriftlichen oder mündlichen Antrag. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Gebiet die antragsgegnerische Partei ihren Wohnsitz hat. Die Schiedsperson gibt Auskunft über den weiteren Verfahrensweg und die anfallenden Kosten, welche deutlich geringer sind als bei einem Gerichtsverfahren in gleicher Sache.
In der Geschäftsstelle der Schiedsstellen, im Rechtsamt der Stadtverwaltung Weimar, kann ggf. die zuständige Schiedsstelle erfragt werden. Dort können auch Schriftstücke für die jeweilige Schiedsstelle im verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag abgegeben werden. Die Unterlagen werden direkt an den Empfänger weitergeleitet.
Die Stadt Weimar mit ihren Ortsteilen ist in vier Schiedsbezirke eingeteilt, welche sich derzeit folgendermaßen gestalten:
Schiedsbezirk 1: Weimarer Innenstadt
Schiedsbezirk 2: Ortsteile Weimar-Ehringsdorf, Süßenborn, Schöndorf, Tiefurt, Teile der Eduard-Rosenthal-Straße und das Gebiet der Sackpfeife und ab Friedensstraße/Leibnitzallee
Schiedsbezirk 3: Weimar-West, Weimar-Nord, Gaberndorf, Ettersbergsiedlung, das Gebiet oberhalb des Bahnhofs bis zur Kromsdorfer Straße und der Buttelstedter Straße sowie Teile der Fuldaer Straße und Röhrstraße
Schiedsbezirk 4: Legefeld/Holzdorf, Possendorf, Gelmeroda, Niedergrunstedt, Tröbsdorf, das Gebiet oberhalb des August-Bebel-Platzes/der Trierer Straße in diesem Bereich sowie Teile der Schwanseestraße und der Erfurter Straße
Sämtliche Schiedsstellen der Stadt Weimar sind in diesem Jahr neu zu besetzen. Die Schiedsperson soll nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein. Sie muss zwingend in Weimar wohnen. Die Wahl durch den Stadtrat erfolgt für fünf Jahre.
Ihr nötiges Fachwissen eignet sich die Schiedsperson in den regelmäßig vom BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) angebotenen Einführungs- bzw. Fortbildungslehrgängen an.
Weimarer Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, wenden sich bitte bis zum 15. August 2025 schriftlich an die Abteilung für Rechtsangelegenheiten der Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestraße 17 in 99423 Weimar.



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