Veterinäramt regelt den Handel mit Geflügel im Kreis Saalfeld-Rudolstadt

Allgemeinverfügung erlassen

Neue tierseuchenrechtliche Regelungen sollen den Eintrag und die Verbreitung der Geflügelpest verhindern – gültig ab 31. Oktober.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat heute eine Allgemeinverfügung für den Handel mit Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln erlassen. Danach ist der Zukauf von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobile Händler untersagt.

Die Untersagung gilt dann nicht, wenn die zum Verkauf angebotenen Tiere nachweislich innerhalb der letzten 4 Tage klinisch von einem praktizierenden Tierarzt untersucht wurden. Im Fall von Wassergeflügel müssen die Tiere auch virologisch innerhalb der letzten 4 Tage von einem praktizierenden Tierarzt untersucht worden sein und dieser Nachweis muss beim Verkauf durch den Verkäufer an den Käufer übergeben werden.

Die entsprechenden Nachweise sind dem Veterinäramt auf Verlangen vorzulegen.

Die Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-slf.de am 30. Oktober 2025 sowie im nächsten gedruckten Amtsblatt. Sie ist damit am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung, also ab dem 31. Oktober, in Kraft.

Außerdem gelten ab sofort neue Regelungen auf Landesebene für den Zukauf, Tausch oder die Übernahme von Tieren auf Veranstaltungen sowie für die Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln – wie zum Beispiel für Ausstellungen oder Veranstaltungen zu Schauzwecken selbst.

Geflügel- oder Vogelhalter, die an solchen Veranstaltungen teilnehmen und Personen, die solche Veranstaltungen im Landkreis durchführen wollen, werden gebeten, sich rechtzeitig mit dem VLÜA in Verbindung zu setzen. Je nach aktueller Seuchenlage und dem Charakter der Veranstaltung werden dann die Anforderungen konkret festgelegt.

Bei Verdachtsfällen sind unverzüglich der bestandsbetreuende Tierarzt mit der Abklärung der Ursachen zu betrauen und das Veterinäramt zu informieren (Tel: 0 36 72/8 23-7 32). Verdachtsfälle können etwa ungewöhnlich hohe Tierverluste, Krankheitsgeschehen im Bestand, Fressunlust, Verhaltensauffälligkeiten der Tiere oder der Einbruch der Legeleistung sein.

Aufgrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens in Deutschland und auch in Thüringen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) bereits zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Danach gelten besondere Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbestände im Landkreis sowie die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln in zwei geflügeldichten Gebieten im Landkreis. Dabei handelt es sich um den Ortsteil Teichweiden der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel sowie um Neuenbeuthen als Ortsteil der Gemeinde Drognitz.

Erinnert sei zudem an die geforderte Anzeige der Haltung von Geflügel aber auch von anderen Vögeln beim VLÜA, zu der alle Geflügelhalter im Landkreis verpflichtet sind.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.
Die Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.

Diese Anordnungen sind zwingend einzuhalten, heißt es dazu aus dem Landratsamt.

Der Zukauf von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler wird untersagt, es sei denn, die Tiere sind nachweisbar tierärztlich untersucht. (Foto: Alexas Fotos auf Pexels.com)

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