Meldungen der Landespolizeiinspektion Suhl vom 24. Januar 2026

Bargeld aus Bäckereifiliale entwendet

Suhl (ots). Am Donnerstagabend verschaffte sich eine 24-Jährige Zutritt zu dem bereits geschlossenen und unbesetzten Bereich einer Bäckereifiliale in einem Einkaufsmarkt in der Würzburger Straße in Suhl. Sie nahm die Einnahmen an sich und verließ den Markt.

Eine Zeugin bemerkte den Vorfall und informierte die Polizei, welche die Frau im Nahbereich mit dem Bargeld feststellen konnte.

Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigte die 24-Jährige einen Polizeibeamten, weshalb sie sich jetzt neben der Anzeige wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls auch noch wegen der Beleidigung verantworten muss.

Unfall bei Überholvorgang

Themar (ots). Am gestrigen Freitagnachmittag ereignete sich gegen 15 Uhr auf der Bundesstraße 89 zwischen Themar und Kloster Veßra ein Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen.

Eine 51-jährige Mazdafahrerin wollte einen vor ihr fahrenden Traktor überholen. Als die Frau zum Überholvorgang ansetzte, übersah sie jedoch ein von hinten sich bereits im Überholvorgang befindliche Fahrzeug. In der Folge kam es zur seitlichen Kollision der beiden Pkw und zu einem weiteren Zusammenstoß zwischen dem Mazda und dem Traktor.

Die Fahrzeugführerin wurde leicht verletzt. Der Gesamtschaden wird auf 32.000 Euro geschätzt.

B 89 Themar am 23.01.2026

Anrufe durch Trickbetrüger

Hildburghausen (ots). In den vergangenen Tagen kam es im Landkreis Hildburghausen verhäuft zu Anrufen durch sogenannte Trickbetrüger. Die Anrufe gingen zumeist bei älteren Mitbürgern ein.

Unter der Vorgabe, als „Kriminalpolizei Hildburghausen“ Einbrecher gefasst zu haben, die eine entsprechende Adressliste künftiger Opfer mit sich führten, versuchten die Anrufer, ihrem Gegenüber Informationen über Bargeld- und Vermögensbestände zu entlocken. Glücklicherweise reagierten die Angerufenen sehr aufmerksam und erkannten die Masche der Betrüger, woraufhin die Gespräche abrupt durch die Anrufer beendet wurden.

Die Polizei bittet um erhöhte Wachsamkeit bei entsprechenden Anrufen: „Die Polizei wird nie nach Bargeld und Vermögenswerten fragen. Kontaktieren Sie ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle und hinterfragen Sie die geschilderten Sachverhalte.“

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