Hervorragende Leistungen sollen gewürdigt werden
Auf Empfehlung der Jury zur Vergabe des Weimar-Preises schreibt die Stadt Weimar die Verleihung des Weimar-Preises für das Jahr 2026 aus.
Vorschläge für würdige Preisträger entsprechend dem Statut für die Auszeichnung mit dem Weimar-Preis der Stadt Weimar können bis zum 31. März 2026 bei der Kulturdirektion der Stadt Weimar, Karl-Liebknecht-Straße 5, 99423 Weimar, eingereicht werden.
Mit dem Preis werden Leistungen von Personen, die sich um das geistig-kulturelle Ansehen der Stadt Weimar in besonderem Maße verdient gemacht haben, gewürdigt. Die Verdienste sollen sich deutlich vom üblichen Maß der Berufsausübung und -erfüllung abheben. Jedem Vorschlag ist eine ausführliche Begründung mit einer Kurzbiografie beizufügen.
Das Statut vom 9. März 2011, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 6/2011 vom 26.03.2011, ist abrufbar über den Link Stadt Weimar – Ortsrecht (1. Allgemeine Verwaltung, 10.5 Statut Weimar-Preis) als Download, kann aber gern auch in der Kulturdirektion Weimar zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr sowie Dienstag nachmittags von 13 bis 18 Uhr und Donnerstag 13 bis 15 Uhr eingesehen werden.


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