Vogtlandkreis setzt auf regelmäßige Kontrollen zur Waffenaufbewahrung
251 Überprüfungen im vergangenen Jahr durchgeführt – gleichbleibende Quote festgestellter Verstöße
Wer eine Waffe besitzt, benötigt hierfür nicht nur eine waffenrechtliche Erlaubnis, sondern muss sie auch ordnungsgemäß und sicher lagern. Entsprechende Überprüfungen werden regelmäßig durch die Waffenbehörde des Vogtlandkreises durchgeführt. Nachdem im Jahr 2024 bereits gut 200 Waffenaufbewahrungskontrollen stattfanden, erhöhte sich die Zahl im vergangenen Kalenderjahr auf 251.
Dabei sind 44 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt worden. Der Anteil der festgestellten Verstöße lag – wie bereits in den vergangenen drei Jahren – bei rund 16 Prozent und bewegt sich damit auf einem gleichbleibenden Niveau.
Je nach Art und Schwere eines Verstoßes können ordnungsrechtliche Maßnahmen, Bußgeldverfahren oder in Einzelfällen auch der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfolgen.
Bei den festgestellten Verstößen handelte es sich beispielsweise um das nicht getrennte Aufbewahren von Waffen und Munition, den Besitz nicht zugelassener Nachtzieltechnik oder die nicht ausreichend gesicherte Lagerung von Waffen außerhalb eines geeigneten Waffenschrankes.
„Die kontinuierlichen Überprüfungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention und helfen dabei, mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Damit wird ein zusätzlicher Beitrag zur öffentlichen Sicherheit geleistet“, so Christian Gebhardt, Sachgebietsleiter Ordnungs- und Erlaubniswesen. Im landesweiten Vergleich nehme der Vogtlandkreis seine gesetzlichen Kontrollaufgaben in besonders aktiver Weise wahr.
Hintergrund:
Waffenrechtliche Aufbewahrungskontrollen dienen dem Schutz der Allgemeinheit. Sie stellen sicher, dass erlaubnispflichtige Waffen und Munition sicher, ordnungsgemäß und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. Dadurch wird verhindert, dass Waffen in falsche Hände geraten oder missbräuchlich verwendet werden können. Die Kontrollen werden von Mitarbeitenden des Sachgebietes Ordnungs- und Erlaubniswesen in Zweier-Teams durchgeführt. Sie sind eine routinemäßige gesetzliche Aufgabe und kein Misstrauensbeweis gegenüber rechtstreuen Waffenbesitzern.



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