Weimarer Mietspiegel aktualisiert

Wurde der Marktentwicklung angepasst

Der für die Stadt Weimar erstellte Mietspiegel ist aktualisiert und der Marktentwicklung angepasst worden. Die aktualisierte Fassung kann ab sofort auf der städtischen Homepage unter Mietspiegel Weimar öffentlich eingesehen werden.

Anpassungsgrundlage ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex (Abschnitt „Tatsächliche Nettokaltmiete“), der für den Zeitraum zwischen 31.12.2023 und 31.12.2025 eine Steigerung von 4,1 Prozent ausweist.

Hintergrund:

Für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen laut § 558c Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in regelmäßigen Abständen Mietspiegel erstellt bzw. fort-geschrieben werden. Für die Stadt Weimar wurde ein sog. „einfacher Mietspiegel“ erstellt und veröffentlicht.

Laut § 558c Abs. 3 BGB sollen einfache Mietspiegel alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Anpassung ist der Erhebungsstichtag bei der Erstellung des Mietspiegels. Weil der bisher für Weimar geltende Mietspiegel auf dem Erhebungsstichtag 31.12.2023 basierte, wurde er zum Stichtag 31.12.2025 der Marktentwicklung angepasst.

© Stadtverwaltung Weimar

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