Aus dem Gerichtssaal: Pädophil oder nicht?

Einem 32-jährigen Geraer droht wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder eine Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte kennt den Gerichtssaal, denn es gibt bereits zwei „Voreinträge“ wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Nun sitzt der 32-Jährige wegen des Verdachts von Besitz kinderpornografischer Dokumente erneut im großen Saal des Amtsgerichts Gera auf der Anklagebank.

Auslöser dafür war eine Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin am 19. März vorigen Jahres. Daraufhin hatte die Dame den Angeklagten wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Dazu gab es bereits ein Verfahren, das eingestellt wurde, wie Richter Siegfried Christ bei der Verhandlung gestern informierte.

Doch weil der Angeklagte aufgrund seiner vorherigen Vergehen unter besonderer Beauflagung steht – so muss er sich beispielsweise von Kindern und Jugendlichen fernhalten – übergab er im Zuge der Ermittlungen zu dem besagten Vorfall den Behörden sein PC und sein Mobiltelefon.

Bei der Auswertung der elektronischen Speicher stellte das Landeskriminalamt auf dem Rechner des Geraers über 42.000 Bilder und über 800 Videos fest. „Die waren alle sauber“, so Christ. Also keine strafrechtlich relevanten Dokumente. Das Handy des Angeklagten nahmen Ermittler der Kripo Gera unter die Lupe. Sie fanden 38.727 Bilder und 635 Videos – auch pornografischen Inhalts. Darunter fünf Bilder, die offenbar den Tatbestand der Jugendpornografie erfüllen würden. Auf den Fotos sind sexuelle Handlungen an und mit Mädchen zu sehen, die augenscheinlich erst zwischen sieben und zwölf Jahre alt sind.

„Ich habe diese Bilder nie gesehen“, beteuert der Angeklagte. Wie sie auf sein Handy gekommen sind, wisse er nicht. Das Mobiltelefon hätten auch andere genutzt, und vielleicht waren die mit seinem Galaxy auf „Schmuddelseiten“ unterwegs. Wahrscheinlicher sei es aber, dass die besagten Bilder aus Versehen auf sein Handy gelangt seind. Denn die ihn belastenden Fotos waren sehr kleine Bilder von rund 10 kB und befanden sich im Cache. Als Cache bezeichnet man auf dem Handy einen schnellen Zwischenspeicher oder Pufferspeicher, in dem Zwischenkopien von genutzten Daten abgespeichert werden. Das Problem: Wenn man im Internet surft, ploppen auf manchen Portalen Werbeaufrufe mit Links zu andere Webseiten auf. Diese Links werden ebenso im Cache gespeichert, auch wenn sie nicht angeklickt wurden.

Für diese Variante könnten laut Richter Christ zwei Sachverhalte sprechen. Zum einen die kleine Größe der Fotos, bei denen es sich offensichtlich um Vorschaubilder handelt. Zum anderen die geringe Anzahl. Denn bei ähnlichen Fällen würden die Behörden in der Regel tausende belastende Dokumente finden.

Wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte droht dem Angeklagten laut § 184b Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Es gilt also zu klären, ob die belastenden Fotos unwissentlich auf das Handy des 32-jährigen Geraers gelangt sind. Dazu soll zum nächsten Verhandlungstermin am 28. Februar eine Sachverständige gehört werden.

Das Ergebnis des Folgetermins: Hier klicken!

Eine Antwort zu „Aus dem Gerichtssaal: Pädophil oder nicht?”.

  1. […] des Verdachtes des Besitzes kinderpornographischer Bilder musste sich ein 32-jährigen Geraer vor dem Amtsgericht Gera verantworten. Für diesen Tatbestand fordert das Strafgesetzbuch laut § 184b eine Freiheitsstrafe von […]

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