Es werden weniger Straßen im Auftrag der Stadt gereinigt
Das Amt für Umwelt und Stadtplanung informiert:
Mit den frühlingshaften Temperaturen starten auch wieder die Straßenreinigungsarbeiten im Stadtgebiet Zwickau. Dies wird zum Anlass genommen, um über einige Änderungen in der Straßenreinigungssatzung zu informieren.
Ab diesem Jahr werden weniger Straße im Auftrag der Stadt gereinigt. In den wegfallenden Bereichen sind nun die Grundstückseigentümer zusätzlich zur Gehwegreinigung auch für die Reinigung der Fahrbahn verantwortlich. Weiterhin erfolgte eine Reduzierung der Reinigungszyklen, unter anderem in der Innenstadt. Diese wird statt vormals dreimal jetzt zweimal wöchentlich gereinigt. Hinzu kommt in ausgewählten Straßen bzw. Straßenabschnitten eine nur noch 14-tägige Reinigung. Welche Straßen sich in der maschinellen Straßenreinigung im Auftrag der Stadt befinden, ist der Straßenreinigungssatzung unter http://www.zwickau.de/strassenreinigung zu entnehmen, ebenso der aktuelle Tourenplan (incl. Parkverbot für Straßenabschnitte) und die Reinigungszyklen.
Bei den Straßen bzw. Straßenzügen im Stadtgebiet, die weiterhin maschinell gereinigt werden, erfolgt ab Mai die Aufstellung der temporären mobilen Parkverbote, um eine gründliche Straßenreinigung zu ermöglichen. So soll sichergestellt werden, dass auch die Schnittgerinne maschinell gereinigt werden können. Um den Eingriff in den ruhenden Verkehr so gering wie möglich zu halten, werden die Parkverbote mit zeitlicher Begrenzung angeordnet. In stark zugeparkten Straßenabschnitten erfolgt eine wöchentliche Reinigung wechselseitig an zwei unterschiedlichen Tagen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Fahrzeugführer, die Bemühungen der Stadt um eine bessere Qualität der Straßenreinigung zu unterstützen, indem zu den angegebenen Zeiten die Fahrzeuge anderweitig geparkt werden. Die Einhaltung dieser Parkverbote wird vom Ordnungsamt kontrolliert und Verstöße geahndet.
Für Rückfragen steht das Amt für Umwelt und Stadtplanung, Sachgebiet Umwelt und Klima gern zur Verfügung.


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