Gilt ab Samstag, 4. Juli
Das Ordnungsamt informiert:
Die Stadt Zwickau erlässt auf dem Marienplatz und in angrenzenden Bereichen ein Alkoholverbot. Die entsprechende Polizeiverordnung wurde heute im elektronischen Amtsblatt bekanntgemacht und gilt ab Samstag, dem 4. Juli. Das Ordnungsamt setzt seine Kontrollen, die bereits seit Anfang März verstärkt stattfinden, fort.
Sebastian Lasch, Bürgermeister für Finanzen und Ordnung, betont: „Trotz unserer Kontrollen in den letzten Monaten müssen wir leider feststellen, dass manche Menschen den Marienplatz wiederholt zu einem Problembereich machen. Wir gehen daher mit dem Alkoholverbot den nächsten Schritt – im Interesse der Bürger, der Besucher unserer Stadt und der ansässigen Händler und Gastronomen.“
Die Polizeiverordnung gilt auf dem Marienplatz, der Marienstraße bis zum Mariengäßchen, im Mariengäßchen sowie dem Domhof. In der Zeit von 15 bis 23 Uhr sind von Montag bis Samstag sowohl der Konsum als auch das Mitführen alkoholischer Getränke zum Zwecke des Konsums untersagt. Ausgenommen davon sind lediglich die genehmigten Bereiche der Außengastronomie. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung gilt aus rechtlichen Gründen zunächst bis einschließlich 3. August.
Die räumliche Begrenzung sowie die zeitlichen Festlegungen wurden in Auswertung der Feststellungen getroffen, die durch Ordnungsamt, Polizei und Rettungsdienste bisher gemacht wurden. Zusätzlich zu der regelmäßigen Reinigung an Werktagen wurde durch das Baudezernat zudem eine Reinigung des Marienplatzes an Sonntagen beauftragt. Damit soll ein weiterer Beitrag geleistet werden, um die Attraktivität dieses zentralen Bereichs der Zwickau Altstadt zu erhalten.
Das Ordnungsamt hatte seine Kontrollen auf dem Marienplatz bereits Anfang März deutlich intensiviert. Seither wurden in enger Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Zwickau insgesamt 184 Fußstreifen und Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Eingebunden sind außerdem die Träger der Straßensozialarbeit, mit denen fortlaufend Abstimmungen erfolgen.



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