Erd- und Urnenreihengrabstätten auf Geraer Friedhof werden beräumt

Die Stadt informiert über aktuelle Beräumungen:

Gemäß §§ 15 und 17 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe, sind Reihengrabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen von jeweils einem Verstorbenen vorgesehen. Eine Verlängerung sowie weitere Belegungen sind bei diesen Grabarten nicht möglich.

Nach Ablauft der gesetzlichen Ruhefrist von 15 bzw. 20 Jahren werden diese Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

Betroffen von der aktuellen Beräumung sind:

Ostfriedhof: Grabstätten der Urnenreihenanlage der Abteilung XVIIc

  • jene Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bis einschließlich 31.08.2026 abläuft, werden ab 01.09.2026 durch die Friedhofsverwaltung beräumt

Ostfriedhof: Urnenreihengrabstätten der Abteilung XVIIa und Erdreihengrabstätten der Abteilung XXc

  • jene Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bis einschließlich 31.05.2026 abgelaufen ist, werden ab 16.09.2026 durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

Angehörige, welche Grabzubehör (Grabstein und Dekoration)  eigenständig von der Grabstätte entfernen möchten, haben hierfür bis einen Tag vor der Beräumung durch die Friedhofsverwaltung Gelegenheit. Bei Fragen steht die zuständige Sachbearbeiterin unter 0365 / 83338 – 41 gerne zur Verfügung.

Grabstätten auf einem Friedhof (Symbolbild: Gerd Zeuner)

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