Stadtrat erteilt Zuschlag für künftigen Nutzer / Offizielle Bekanntgabe in der kommenden Woche
Der Weimarer Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 17. Juni, im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für das Haus der Frau von Stein den Zuschlag zur Vergabe eines Erbbaurechts erteilt.
Der Stadtrat hat sich unter den sechs Bewerbern mehrheitlich für einen erst- und einen zweitplatzierten entschieden. Dem erstplatzierten Bieter wird nun Gelegenheit gegeben, innerhalb von vier Monaten sein Nutzungs- und Sanierungskonzept inklusive der planerischen Darstellung zu konkretisieren, die Zeitschiene für die Sanierung sowie die Nutzungsaufnahme darzulegen sowie die Finanzierbarkeit der Sanierung durch entsprechende Nachweise sicherzustellen.
Erst wenn diese Nachweise vollständig erbracht sind, erfolgen die Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit einer maximalen Laufzeit von 66 Jahren.
Die Stadt Weimar hatte zuvor ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel veröffentlicht, die Sanierung des historisch bedeutsamen Objektes zügig zu beenden und dieses einer denkmalgerechten, nachhaltigen und möglichst kulturellen Nutzung zuzuführen, die für die Stadtgesellschaft offen ist.
Dem Aufruf der Stadt Weimar waren sechs Konzepteinreichende gefolgt, sie hatten ausgesprochen interessante Sanierungs- und Nutzungskonzepte abgegeben, welche in den Stadtratsausschüssen vorgestellt und beraten wurden.
Da zunächst die Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens über die Entscheidung des Stadtrates informiert werden sollen, wird eine konkrete Veröffentlichung des Erstplatzierten im Rahmen des Rathaus-Pressegesprächs am 23. Juni in der kommenden Woche erfolgen.


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